Rechtsgebiete

Aufenthaltsrecht

Wer in Deutschland leben möchte, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie der Aufenthaltsstatus geregelt ist. Der Kontakt mit den zuständigen Behörden stellt sich dabei als unangenehme Erfahrung da.

Sie möchten nach Deutschland einreisen und wünschen eine kompetente Beratung im Rahmen des Visumsverfahrens? Oder aber Sie leben schon in Deutschland und benötigen Unterstützung bei dem Umgang mit den zuständigen Behörden?

Sehr gerne berate ich Sie über das bestmögliche Vorgehen und begleite diesen Prozess langfristig. Mit Engagement setze ich mich für Ihre Interessen ein und vertrete diese, wenn notwendig, auch vor Gericht.

Asyl

Wer in seinem Land verfolgt wird, hat ein Recht auf internationalen Schutz in Deutschland. Das Asylverfahren ist ein zermürbender, langwieriger Prozess, der für die meisten Betroffenen eine hohe Belastung darstellt. Typisch für Asylverfahren ist, dass Behörden und Gerichte leider häufig mit sehr großem Mißtrauen agieren. Umso wichtiger ist es, sich von Anfang an beraten zu lassen. Gerne begleite ich Sie als Rechtsanwalt in diesem Prozess und setze ihre Rechte gegenüber den Behörden und vor Gericht durch. Parallel berate ich Sie auch bezüglich ihrer langfristigen Bleibeperspektive in Deutschland.

EU-Freizügigkeitsrecht

EU-Bürger*innen und deren Familienangehörige genießen in Deutschland aufgrund des Unionsrechts besondere Stellung. Diese umfasst besonders die Freiheit, als Arbeitnehmer*in, Dienstleister*in tätig zu sein, oder sich dauerhaft niederzulassen. Auch im Bereich des Zugangs zu Sozialleistungen des deutschen Staats haben EU-Bürger*innen und ihre Familienangehörigen eine besonders starke Rechtsposition.

Assoziationsrecht

Türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die als Arbeitnehmer nach Deutschland eingereist sind, genießen durch den Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei eine besondere Rechtsstellung. Die hier geregelten Sachverhalte werden von den “Ausländerbehörden” häufig nicht beachtet.Gerne berate ich Sie über die Rechtslage und vertrete ihre Interessen gegenüber den Behörden und zur Not vor Gericht.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wer im Ausland eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert hat und in Deutschland arbeiten möchte, muss seine ausländische Qualifizierung zunächst anerkennen lassen. Obwohl Deutschland einen großen Mangel an spezialisierten Fachkräften hat, ist dieser häufig sehr kompliziert, da unterschiedliche Behörden involviert sind, die untereinander nicht miteinander kommunizieren. Als Rechtsanwalt kommuniziere ich mit den Behörden auf Augenhöhe und setze mich bestmöglich für Ihre Interessen ein, damit Sie schnellstmöglich in Deutschland Fuß fassen können.